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   OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20   

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https://dejure.org/2021,1089
OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20 (https://dejure.org/2021,1089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2021 - 13 UF 95/20 (https://dejure.org/2021,1089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 13 UF 95/20 (https://dejure.org/2021,1089)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 31.01.2020 - 13 UF 207/19

    Anordnung begleiteten Umgangs im Umgangsverfahren: Teilentscheidung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20
    Den Umgangsberechtigten trifft für die Gewährung einer Umgangsbegleitung eine diesbezügliche Mitwirkungsobliegenheit, denn Leistungen der Jugendhilfe setzen grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der Jugendhilfe voraus (Senat, BeckRS 2020, 13179; NJW-RR 2020, 458).

    Selbst wenn der Antragsteller die Bereitschaft dieser Träger zur Wahrnehmung der Umgangsbegleitung dem Gericht mitteilt, bestünden angesichts des Anfahrtswegs voraussichtlich Zweifel an deren - amtswegig zu prüfender (vgl. Senat, BeckRS NJW-RR 2020 458) - Eignung.

    Die übrige Kostenentscheidung über das Beschwerdeverfahren ist dem Amtsgericht vorzubehalten (Senat, NJW-RR 2020, 458).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20
    Hinsichtlich des zukünftigen Umgangs liegt somit, da das Konkretisierungsgebot das Gericht zur umfassenden, vollstreckungsfähigen Regelung des Umgangs hinsichtlich Tag, Ort und Zeit des Umgangs verpflichtet (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 18; Senat, NJW 2020, 458; OLG Schleswig, FamRZ 2018, 696; OLG Saarbrücken, FamRZ 2015, 1928), eine unzulässige Teilentscheidung vor.
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20
    Die Einschränkung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB dergestalt, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2008, 494), der sich der Senat anschließt, nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
  • OLG Schleswig, 28.08.2017 - 8 UF 131/17

    Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20
    Hinsichtlich des zukünftigen Umgangs liegt somit, da das Konkretisierungsgebot das Gericht zur umfassenden, vollstreckungsfähigen Regelung des Umgangs hinsichtlich Tag, Ort und Zeit des Umgangs verpflichtet (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 18; Senat, NJW 2020, 458; OLG Schleswig, FamRZ 2018, 696; OLG Saarbrücken, FamRZ 2015, 1928), eine unzulässige Teilentscheidung vor.
  • OLG Brandenburg, 15.06.2020 - 13 UF 57/20

    Umgang: Verfahrensbeendigung bei entfallenem Regelungsbedürfnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 13 UF 95/20
    Den Umgangsberechtigten trifft für die Gewährung einer Umgangsbegleitung eine diesbezügliche Mitwirkungsobliegenheit, denn Leistungen der Jugendhilfe setzen grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der Jugendhilfe voraus (Senat, BeckRS 2020, 13179; NJW-RR 2020, 458).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 9 UF 97/22

    Zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts

    Die Nichtbeachtung dieses Gebotes stellt eine unzulässige Teilentscheidung dar (vgl. auch Brandenburgisches OLG v. 13. Januar 2021 - 13 UF 95/20).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 UF 97/22

    Beschwerde gegen den Beschluss in einer Umgangssache; Bloße Zurückweisung eines

    Die Nichtbeachtung dieses Gebotes stellt eine unzulässige Teilentscheidung dar (vgl. auch Brandenburgisches OLG v. 13. Januar 2021 - 13 UF 95/20).
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